Wohnen oder Arbeiten?
Bei uns finden Sie das
passende Mietobjekt.
Wir haben ein attraktives Angebot an eigenen Mietobjekten in den Bereichen Gewerbe und Wohnen und verfügen über ein breites Netzwerk, das bei der Suche von geeigneten Mietobjekten stets hilfreich ist.
Gewerbe
Ihre Chance: Gastronomiefläche im Herzen von Aarau – direkt gegenüber dem Bahnhof
Bahnhofstrasse 57, 5000 Aarau
CHF 8’690.- / 1. OG / Fläche 248 m2
Mitten im pulsierenden Zentrum von Aarau erwartet Sie eine attraktive Gastronomiefläche im ersten Stock, nur einen Steinwurf vom Bahnhof entfernt. Mit einer Gesamtfläche von ca. 248 m2 bietet diese Lokalität ideale Bedingungen für Ihren neuen Gastronomiebetrieb.
Die Lage an der Bahnhofstrasse 57 verspricht eine hohe Kundenfrequenz und eine lebendige Atmosphäre. Direkt gegenüber dem Bahnhof gelegen, zieht diese Fläche Pendler, Besucher und Einheimische gleichermassen an. Die Nähe zu Bildungseinrichtungen wie der Kantonsschule Aarau und der HKV Aarau bietet zusätzliche Möglichkeiten für den Restaurantbetrieb.
Der grosszügige Innenraum bietet Platz für bis zu 90 Gäste und kann flexibel gestaltet werden, um Ihren Vorstellungen gerecht zu werden. Ergänzt wird der Innenraum von einem charmanten kleinen Balkon mit Blick auf die Hauptstrasse.
Die auf den Bildern gezeigte Einrichtung ist nicht Teil des Mietgegenstands.
Sie möchten diese einzigartige Gastronomiefläche kennenlernen? Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren oder weitere Informationen zu erhalten.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!
Gewerbe
Ein Büro im Zentrum von Aarau
CHF 1050.– / 1 Zimmer / Fläche 44 m2
Der Büroraum befindet sich im 3. OG. Eine Toilette ist zur Mitbenutzung vorhanden. In wenigen Gehminuten sind Sie mitten in der Stadt zum Lunch, aber auch schnell am Bahnhof nach dem wohlverdienten Feierabend.
Bezug per sofort oder nach Vereinbarung.
Gewerbe
Büro- / Lager- und Logistikfläche an bester Lage
Industriestrasse 36, 5600 Lenzburg
Preis auf Anfrage / 11’000 m2
An bester Lage an der Industriestrasse 36 in 5600 Lenzburg vermieten wir vielseitige Büro-, Industrie- und Lagerhallen.
Diese erstklassigen Hallen befinden sich an einer ausgezeichneten Lage mit direkter Anbindung an das Autobahn- und SBB-Netz.
Effiziente Güter An- und Ablieferungsprozesse sind mittels fünf Rampen im Erdgeschoss und einer direkten Zufahrtsrampe im Untergeschoss sichergestellt. Für Transporte über das Schienennetz steht zudem ein Gleisanschluss zur Verfügung.
Das 4-stöckige Bürogebäude ist nahtlos mit den Lagerhallen verbunden. Die Räumlichkeiten können individuell nach Bedarf gestaltet werden.
Ausreichend Parkplätze für PKWs stehen ebenfalls auf dem Gelände zur Verfügung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt oder benötigen Sie weitere Informationen? Zögern Sie nicht, uns für Fragen oder einen Besichtigungstermin zu kontaktieren.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!
Gut zu wissen
Wie unterscheiden sich die Vertragsregeln für Geschäftsräume zur Wohnraummiete?
Bei der Miete von Geschäftsräumen gelten teilweise andere rechtliche Bestimmungen als bei der Wohnraummiete. Beispielsweise gibt es bei der Höhe der Mietkaution keine Limite. Unterschiede gibt es auch bei der Kündigung, diese beträgt für Firmenräume mindestens sechs Monate. Ein Vorteil der Geschäftsmiete besteht darin, dass wer das Mietverhältnis vorzeitig beenden will, die Möglichkeit hat, dieses mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters auf einen Dritten zu übertragen. Das ist vor allem dann von Bedeutung, wenn ein Geschäft verkauft werden soll.
Wie ist das Vorgehen bei Umbauten in den Geschäftsräumen?
Die Bedürfnisse von Geschäftsräumlichkeiten kann sich verändern. Sobald dafür bauliche Massnahmen erforderlich sind, ist die Mietpartei dazu verpflichtet, die Verwaltung zu informieren und um eine schriftliche Zustimmung zu ersuchen. Diese entbindet nicht von der Pflicht, die Umbauten beim Auszug rückgängig zu machen. Doch kann eine solche Regelung vereinbart werden, falls sich beide Parteien einig sind.
Darf ich eine Mietwohnung baulich verändern?
Wenn Sie an der Wohnung etwas verändern möchten, ist eine schriftliche Bewilligung des Vermieters nötig. Diese gilt für grössere bauliche Veränderungen, zu denen beispielsweise auch das Streichen der Wände oder das Verlegen von Teppichen gilt. Dübellöcher, um ein Regal oder ein Bild aufzuhängen, sind davon nicht betroffen, da sie schnell wieder rückgängig gemacht werden können. Im Zweifelsfalle immer erst nachfragen.
Ist für die Untervermietung die Zustimmung des Vermieters nötig?
Die Mietpartei muss den Vermieter vorgängig über die beabsichtigte Untervermietung informieren und auf Verlangen die Bedingungen des Untermietverhältnisses offenlegen. Die Untermiete kann untersagt werden, wenn der Hauptmieter einen überhöhten Mietzins festlegen will oder wenn dem Vermieter durch die Untermiete Nachteile (z.B. Überbelegung) entstehen.
Was gilt es bei einer Kündigung zu beachten?
Falls Sie planen einen Mietvertrag aufzulösen, muss die schriftliche Kündigung auf jeden Fall eingeschrieben verschickt werden und rechtzeitig beim Vermieter eintreffen. Wichtig ist, dass das Schreiben von den Berechtigten unterschrieben wird sowie Kündigungstermin und die Fristen klar daraus hervorgehen.